Verschärftes Handyverbot ab dem neuem Schuljahr 2025/2026
Neuregelung im Umgang mit digitalen Endgeräten (v.a. Smartphones) ab dem Schuljahr 2025/26
Beschluss der Schulkonferenz vom 8.April 2025
Um die persönliche Kommunikationskultur zu stärken, die Konzentration zu fördern sowie Störungen, Bewegungsmangel und Mediensucht entgegenzuwirken, bleiben sämtliche digitale Endgeräte mit Betreten des Schulgeländes “unsichtbar”, also ausgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche.
Eine funktionale Nutzung im Unterricht ist in Absprache und unter Aufsicht der Lehrkraft möglich, wobei die Lehrkraft auf soziale Gleichbehandlung achtet und somit eine Benachteiligung Einzelner ausschließt. Eine Nutzung in einem außergewöhnlichen Fall bedarf der ausdrücklichen, auf diesen Einzelfall bezogenen Erlaubnis durch eine Lehrkraft. In dringenden Fällen steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
Die Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen ihre digitalen Endgeräte außerhalb der Pausenzeiten (Freistunden) lautlos für schulische Zwecke nutzen (z. B. Recherche, schulorganisatorische Informationen). Ausgenommen sind mögliche Kontaktflächen mit anderen Jahrgängen, z. B. die Mensa in der Mittagspause der anderen Jahrgänge. Diese Regelung berücksichtigt sowohl die Vorbildfunktion dieser Jahrgänge als auch die Unterscheidbarkeit der Jahrgänge.
Die Handyregelung können Sie hier/kannst du hier herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglieder der Schulkonferenz und
Andreas Krenz, Schulleiter des Schadowgymnasiums