Hausordnung

H A U S O R D N U N G

Jeder Schüler trägt durch sein Verhalten dazu bei, dass die Schule ihre Aufgaben, wie sie im Schulgesetz festgelegt sind, erfüllen kann, d.h. er soll sich so fair und rücksichtsvoll verhalten, dass kein Mitschüler daran gehindert wird, zu lernen und sich zu entfalten.

I.     (1) Ist ein Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen, sagt ein Vertreter der Klasse

            im Lehrerzimmer oder im Sekretariat bescheid.

(2) Findet der Unterricht nicht im Klassenraum statt, gehen die Schüler zu den entsprechenden

      Fachräumen, die aber nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden dürfen.

  1. Das Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht bedarf einer schriftlichen Begründung durch den Erziehungsberechtigten bereits am ersten Tag (AV Schulpflicht). Bei längerem Fehlen muss der Klassenleiter spätestens am dritten Tage schriftlich benachrichtigt werden. Bei Rückkehr des Schülers ist eine schriftliche Bestätigung und Begründung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  2. Der Klassenleiter kann eine Beurlaubung vom Unterricht bis zu drei Tagen erteilen; darüber hinaus ist die Genehmigung des Schulleiters erforderlich. Unmittelbar vor oder nach den Ferien erfolgt die Beurlaubung nur durch den Schulleiter.

II.

  1. In den großen Pausen gehen die Schüler der Klassen 5 – 10 auf den Hof. Das Verlassen des Gebäudes zur Beuckestraße und auch der Aufenthalt unter dem Vordach sind nicht gestattet. Bei schlechtem Wetter (zweimaliges Klingeln und rote Lampe auf dem Hof) bleiben die Schüler im Hause. Die Klassenräume werden aber verlassen und abgeschlossen.

 

  1. Das erste Klingelzeichen nach der großen Pause bedeutet, dass die Schüler die Unterrichts-räume aufsuchen. Nach dem zweiten Klingelzeichen sind alle Schüler in ihren Räumen.

 

  1. Das Schulgebäude darf während der Schulzeit von den Schülern der 5-10. Klassen nur mit einer schriftlichen Erlaubnis, die im Sekretariat ausgestellt wird, verlassen werden. Auch die Schüler der Kursoberstufe, die aus Krankheitsgründen nach Hause entlassen werden, müssen sich im Sekretariat abmelden.

III.

  1. Die Schüler sollten sich um die Wahrnehmung folgender Aufgaben in ihrer Klasse bemühen: Tafel-, Bücher- und Kartenamt; außerdem sollten sie sich bereit erklären, in Büchereien und Fachräumen mitzuhelfen.

 

  1. Jeder Schüler sollte darauf achten, dass Schäden am Gebäude und am Inventar der Schule vermieden werden. Aufgetretene Schäden werden sofort dem Hausmeister gemeldet. Sind sie fahrlässig oder mutwillig entstanden, hat der betreffende Schüler vollen Ersatz zu leisten.

 

  1. Lärm im Haus ist im Interesse aller zu vermeiden.

 

  1. Die Räume sind - auch mit Rücksicht auf das Reinigungspersonal - sauber zu halten. Die Räume sind von den Schülern nach der letzten Stunde des Tages unter Aufsicht des Lehrers nach dem jeweils gültigen Plan zu reinigen.

 

  1. Es ist nicht gestattet, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen.

 

  1. Es versteht sich von selbst, dass Passanten unter keinen Umständen belästigt werden.

 

  1. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

 

  1. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.

 

  1. Dem Schüler wird auf Wunsch Einsicht in das Klassenbuch gewährt.

 

  1. Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände wegen der damit verbundenen erheblichen Verletzungsgefahr ausnahmslos verboten.

 

(11)      1. Elektronische Geräte (Handys) haben im Unterricht ausnahmslos ausgeschaltet

                  zu sein (zumindest Flugmodus).

   2. Die Verwendung von Handys im Unterricht zu Unterrichtszwecken obliegt   

                   ausschließlich der jeweiligen Lehrkraft.

3. In den Hofpausen dürfen Handys ausschließlich auf dem Hof eingeschaltet und   

                 benutzt werden, allerdings ohne Klingelzeichen oder dgl., d.h. nur lautlos

 

(12)   WERTSACHEN IM SPORTUNTERRICHT

a)         Aus Gründen der Sicherheit und Hygiene müssen Schüler im Sportunterricht zweckmäßige Sportkleidung tragen. Turn- oder Sportschuhe, die auch außerhalb der Sportanlagen getragen werden, sind im Turnhallenbereich nicht zugelassen. Wasch- und Duschmöglichkeiten sind vorhanden.

b)         Um ernste Gefahren für sich selbst und andere zu vermeiden, darf im Sportunterricht kein Schmuck getragen werden (u.a. Ketten, Uhren, Ringe usw.).

c)         Für Wertsachen (Geld, Schlüssel, Monatskarten, Uhren usw.) bietet der jeweilige Sportlehrer

            oder die Sportlehrerin eine Möglichkeit der Verwahrung für die jeweilige Stunde. Jede

            Haftung des Lehrers, der Schule oder des Landes Berlin ist in diesem Zusammenhang

            jedoch ausgeschlossen.

 

ERGÄNZUNG ZUR HAUSORDNUNG DES SCHADOW-GYMNASIUMS

(beschlossen von der Schulkonferenz am 03.05.2018)

 

Das Schadow-Gymnasium ist ein gewaltfreier Raum. Gegenstände, die geeignet sind, die Gesundheit oder das Leben Anderer zu gefährden (wie z. B. Waffen aller Art, Messer, Feuerwerkskörper, Reizgas, Laserpointer) dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden. Sollte das Mitführen potentiell gefährlicher Gegenstände aus schulischen Zwecken erfolgen (z. B. Bastelmesser), sind diese Gegenstände den Lehrkräften anzuzeigen und müssen außerhalb des beaufsichtigten Gebrauchs in der Schultasche verbleiben. Gegenstände dieser Art können auch für die Zeit des Schulbesuchs im Sekretariat hinterlegt werden.

Dies gilt auch für Gegenstände, u. a. Spielzeugwaffen bzw. Attrappen, die eine Bedrohung oder Gefährdung glauben machen könnten.

 

Campus Schadow-Gymnasium