Leistungsbewertung und Prüfungen im Fach Mathematik
Grundlage der Leistungsbeurteilung
ist die Beobachtung und Feststellung aller mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schülerinnen und Schüler. (§ 58 (5) Schulgesetz)
Zuordnung | Gewichtung* | |
Schriftlich | Klassenarbeiten und Kurzkontrollen | 50% |
Mündlich | Verbale Unterrichtsbeiträge | 30% – 40% |
Sonstiges |
Hausaufgaben und -kontrollen, Referate, Lernplakate, Portfolios, Stillarbeit, Partnerarbeiten und Gruppenarbeiten |
10% – 20 % |
*die Gewichtung ist abhängig von der jeweiligen Lerngruppe
Anzahl und Dauer der schriftlichen Lernerfolgskontrollen
Klassen 5 – 10
In jedem Halbjahr werden zwei Klassenarbeiten und eine Kurzkontrolle geschrieben. Klassenarbeiten dauern 45 Minuten, Kurzkontrollen dauern 20 - 25 Minuten. Für die Notenbildung werden die Klassenarbeiten doppelt gewichtet.
In Klasse 9 kann eine und in Klasse 10 sollen zur Vorbereitung für die Oberstufe eine bis zwei Klassenarbeiten bis zu 90 Minuten dauern.
Eine Klassenarbeit eines jeden Schuljahres wird als Schulleistungstest („Vergleichsarbeit“) konzipiert (§ 58 (6) Schulgesetz).
Notenschlüssel
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
ab % | 91 | 77 | 64 | 50 | 20 |
Bis zu 5% der Bewertungseinheiten können für Sprache/Form vorgesehen werden.
Jahrgang 11/12
Schriftliche Lernerfolgskontrollen in jedem der vier Semester:
Grundkurs: Eine Klausur mit einer Dauer von ca. 90 Minuten. Im vierten Semester entfällt die Klausur, wenn Mathematik nicht zugleich drittes Prüfungsfach im Abitur ist. In diesem Fall wird die Note nur auf Grundlage des Allgemeinen Teils gebildet.
Leistungskurs: Zwei Klausuren mit einer Dauer von ca. 135 Minuten.
(Ausnahme: Im 4. Semester des LK wird nur eine Klausur geschrieben, diese jedoch unter Abiturbedingungen.)
Notenschlüssel
Notenpunkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 |
% der BE | 95 | 90 | 85 | 80 | 75 | 70 | 65 | 60 | 55 | 50 | 45 | 40 | 33 | 27 | 20 |
In der Oberstufe gibt es keine separaten Bewertungseinheiten für Sprache/Form.